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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7217/14

Datum:
23.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
10 K 7217/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0523.10K7217.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1456/16
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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