Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 8 K 3009/15

Datum:
17.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 3009/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:1217.8K3009.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 223/16
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird festgestellt, dass das persönliche Erscheinen des Klägers zum Zwecke der Jagdscheinverlängerung nicht verlangt werden kann.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Soweit in der Hauptsache streitig entschieden wurde, ist das Urteil wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank