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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 119/15

Datum:
27.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 119/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0327.2L119.15.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 320/15 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 11. Dezember 2014 (Az.: 00/000/0000/0000) für die Errichtung von Garagen von 100 bis 1.000 qm in Verbindung mit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück L.-----straße 00 in L1.    (Gemarkung L1.    , Flur 00, Flurstück 0000/00) wird angeordnet.

    Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils selbst.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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