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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 6793/13

Datum:
16.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 6793/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:1216.23K6793.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 188/16
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 09.01.2014 (Aktenzeichen 00-00000-00) verpflichtet, den beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung eines Drogeriemarktes beschränkt auf die Prüfung der zulässigen Nutzungsart ohne Prüfung eines etwaigen Lärmkonfliktes auf dem Grundstück C.            Straße 000 (Gemarkung F.                            ) in I.     zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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