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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 1464/14

Datum:
22.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 1464/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0722.23K1464.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1971/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 22. Januar 2014 und des Beschwerdebescheides vom 11. Februar 2014 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 8. Oktober 2013 auf Erstattung von Auslagen der Umzugsreise Taxikosten für die Fahrt von seiner Wohnung in X.            zum Flughafen Dulles in Höhe von 34,40 EUR und Tagegeld in Höhe von 60% für einen und in Höhe von 80% für einen zweiten Reisetag zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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