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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2587/14

Datum:
29.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 2587/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0129.20L2587.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 185/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Hinsichtlich des in Ziffer 2 Satz 3 der Ordnungsverfügung vom 11.12.2014 angeordneten Verbots der Abgabe des Hundes an eine mit der Antragstellerin verwandte oder mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person wird die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 7131/14 angeordnet.

    Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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