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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2453/15

Datum:
14.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 2453/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:1014.20L2453.15.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 20 K 5847/15 – des Antragstellers gegen die Versammlungsverbotsverfügung des Antragsgegners vom 28.09.2015 wird bzgl. des Verbots der angemeldeten Kundgebung wiederhergestellt. Dem Antragsgegner bleibt nachgelassen, Auflagen bzgl. der angemeldeten Kundgebung (z.B. bezüglich des Ablaufs, des Ortes und der Dauer der Kundgebung sowie des Unterlassens von verunglimpfenden Äußerungen) anzuordnen.

     Im Übrigen (betr. das Verbot des angemeldeten Aufzuges) wird der Antrag abgelehnt.

     Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.

2.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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