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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 699/14

Datum:
14.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 699/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0914.20K699.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 22.01.2014 rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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