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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 3861/13

Datum:
05.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 3861/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0205.20K3861.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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