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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1981/15

Datum:
30.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1981/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0930.19L1981.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1180/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle „B.          /in B1.   für L.      , K.      und G.       , B1.   00“ mit einer Mitbewerberin oder einem Mitbewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt

 
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