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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1265/15

Datum:
27.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1265/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0827.19L1265.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1080/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens eintschließlich der außergerichtlichen des Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen des Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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