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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 6973/14

Datum:
11.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 6973/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:1211.19K6973.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 3/16
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 28. 11. 2014 verpflichtet, den Klägerinnen mit sofortiger Wirkung eine ganztägige Betreuung in einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die nicht weiter als 5,0 km (Wegstreckenentfernung) vom Wohnort der Klägerinnen entfernt liegt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des   Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der    Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden      Betrages leisten.

 
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