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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 6895/13

Datum:
02.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 6895/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0602.19K6895.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 203,86 € zu erstatten.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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