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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5896/13

Datum:
13.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5896/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0313.19K5896.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt   erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die   Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu   vollstreckenden Betrages leistet.

 
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