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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5596/14

Datum:
14.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5596/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0814.19K5596.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2012/15
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. 09. 2014 verpflichtet, der Klägerin mit sofortiger Wirkung eine ganztägige Betreuung in   einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die nicht weiter als 5,0 km (Wegstreckenentfernung) vom Wohnort der Klägerin entfernt liegt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden      Betrages leistet.

 
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