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Verwaltungsgericht Köln, 18 L 521/15

Datum:
05.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 521/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0305.18L521.15.00
 
Schlagworte:
Rahmenvertrag Zugtrasse grenzübeschreitend Reihenfolge
Normen:
AEG § 14d S 1 Nr 4; AEG § 14e Abs 1 Nr 3; EIBV § 9 Abs 4 S 1 Nr 2;; EIBV § 13 Abs 1 S 4; EIBV § 13 abs 10
Leitsätze:

Auch beim Entscheidungsverfahren hinsichtlich beantragter Rahmenvertragsabschlüsse für die Benutzung von Schienenkapazität ist die beabsichtigte Nutzung grenzüberschreitender Zugtrassen zu beachten

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., aber ohne die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.

 
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