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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1478/15

Datum:
24.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1478/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0824.15L1478.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1068/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 18.814,20 € festgesetzt.

.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 18.814,20 € festgesetzt.

 
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