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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4932/13

Datum:
26.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4932/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:1126.13K4932.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 19. Juli 2013 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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