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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 2667/14

Datum:
05.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2667/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0305.13K2667.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 782/15
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 14. April 2014 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für den Besuch des Berufskollegs Kaufmännische Schulen in Bergisch Gladbach im Zeitraum von November 2013 bis Januar 2014 in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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