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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1289/15

Datum:
26.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1289/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0526.10L1289.15.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine vorläufige Bescheinigung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit seines in Neuseeland erworbenen "National Certificate of Educational Achievement" mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu erteilen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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