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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 679/14

Datum:
21.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
10 K 679/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0121.10K679.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 229,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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