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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 2995/14

Datum:
22.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2995/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2015:0422.10K2995.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren betreffend den Kläger zu 2) wird eingestellt.

Die Klage betreffend die Klägerin zu 1) wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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