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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 2932/13

Datum:
09.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Urteil
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2932/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1209.7K2932.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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