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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 427/14

Datum:
22.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 427/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0422.2K427.14.00
 
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung wegen Verstößen gegen Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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