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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 3235/13

Datum:
22.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3235/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0422.2K3235.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 1177/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 2. April 2013 (Az.: 00/000/0000/0000) wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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