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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 2946/13

Datum:
28.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2946/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0828.26K2946.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1930/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 08.04.2013 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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