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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 7142/12.A

Datum:
13.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 7142/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0613.25K7142.12A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Klägers ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz in Bezug auf Armenien vorliegt.

Das Verfahren ist gerichtkostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden zu ¼ der Beklagten, zu ¾ dem Kläger auferlegt.

 
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