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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 6400/12

Datum:
09.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 6400/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1009.20K6400.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 2538/14
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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Der Kläger hat dagegen keinen Anspruch auf Einsicht in und Herstellung von Kopien des fraglichen Archivguts, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, und er hat auch keinen Anspruch auf die begehrte Auskunftserteilung.

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