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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4758/08

Datum:
11.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 4758/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1211.20K4758.08.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird im Wege des Anerkenntnisurteils verpflichtet, die zu dem verstorbenen Q.    E.  C.     beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten zu löschen und dessen Personenakte zu vernichten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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