Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 20 K 3373/08

Datum:
21.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
20 K 3373/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0821.20K3373.08.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Erhebung, Verarbeitung (mit Ausnahme der Löschung) und Nutzung personenbezogener Daten des Klägers durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war und die Beklagte verpflichtet ist, auch künftig – vorbehaltlich gleichbleibender tatsächlicher Gegebenheiten - die Erhebung, Verarbeitung (mit Ausnahme der Löschung) und Nutzung personenbezogener Daten des Klägers zu unterlassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

T a t b e s t a n d

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank