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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 3164/13

Datum:
15.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
20 K 3164/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1215.20K3164.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Verfügung des Beklagten vom 20.04.2013 (Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot) rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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