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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 550/14

Datum:
05.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 550/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0605.19L550.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.  Der Antrag wird abgelehnt.

     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2, aber mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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