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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1926/13

Datum:
25.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1926/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0225.19L1926.13.00
 
Schlagworte:
Auswahlgespräch, Beachtung der Bestenauslege aufgrund eigener Bindung des PP Bonn durch Ausschreibung, Ausschärfung der Vorbeurteilungen
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag auf Untersagung einer Dienstpostenbesetzung; reine Dienstpostenkonkurrenz; Auswahlgespräch war unzulässig, da Antragssteller einen Qualifikationsvorsprung hatte - keine wesentliche Gleichheit.

 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die ausgeschriebene Stelle „Sachbearbeiter mit überwiegend schwierigen Aufgaben und Vertreterfunktion der Kommissariatsleitung in der Direktion 0/0000“ bei dem Polizeipräsidium C.    mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller zur Hälfte und der Antragsgegner und der Beigeladene jeweils zu ¼. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen der Antragsgegner und der Beigeladene jeweils zu ¼. Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und des Beigeladenen trägt der Antragsteller jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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