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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7888/13

Datum:
19.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 7888/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0919.19K7888.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2052/14
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die für seine Betreuung in der Kindertageseinrichtung des freien Trägers „N.                “ im Zeitraum vom 01.09.2013 bis zum 19. 09. 2014 entstandenen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 493,- € zu erstatten.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 10/11 und die Beklagte zu 1/11.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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