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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3602/13

Datum:
09.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3602/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0509.19K3602.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird

1.unter Aufhebung des Bescheides vom 05.06.2013 verpflichtet, dem Kläger zukünftig zum 10.05.2014 eine Betreuung in einem Umfang von 45 Wochenstunden in einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die nicht weiter als 5,0 km (Wegstreckenentfernung) vom Wohnort des Klägers entfernt liegt,

2. verurteilt, dem Kläger die für seine Betreuung in der Kindertageseinrichtung der Universität Köln im Zeitraum vom 01.08.2013 bis zum 09.05.2014 entstandenen Mehrkosten in Höhe von monatlich 350,00 € zu erstatten.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil – Ziff. 1 nur hinsichtlich der Kostenentscheidung - ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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