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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3524/13

Datum:
07.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3524/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1107.19K3524.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2427/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 82 % und der Beklagte zu 18 %.

Das Urteil ist hinsichtlich des streitig entschiedenen Teils wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann insoweit die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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