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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3117/13

Datum:
26.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3117/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0526.19K3117.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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