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Verwaltungsgericht Köln, 13 L 1459/14

Datum:
23.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1459/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:1023.13L1459.14.00
 
Leitsätze:

Ausbildungsförderung

 
Tenor:

1.

Dem Antragsteller wird für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt G.      , C.    , beigeordnet.

2.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Ausbildungsförderungsleistungen in gesetzlicher Höhe für den Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule am H.     -L.               -Berufskolleg in U.         , Fachrichtung Sozial-und Gesundheitswesen, zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsgegner.

 
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