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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 602/13

Datum:
27.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 602/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2014:0327.13K602.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1074/14
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Finanzamts Köln-West vom 3. Januar 2013 verpflichtet, gemäß dem Antrag des Klägers vom 11. Dezember 2012 Auskunft über die bei dem Finanzamt Köln-West in Bezug auf die Insolvenzschuldnerin (U.                 GmbH (AG Köln HRB 00000, - AG Köln, 75 IN 220/10 -) gespeicherten Informationen durch Herausgabe von Jahreskontenauszügen aller bei dem Finanzamt Köln-West geführten Steuerarten für die Veranlagungszeiträume von 2009 bis einschließlich 2011 (in Form von Kopien) zu erteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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