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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1732/12

Datum:
23.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1732/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0123.19L1732.12.00
 
Tenor:

1. Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig - bis zur Nachholung der erforderlichen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - nicht verpflichtet ist, ab dem 01. 02. 2013 ihre Arbeitsleistung im Finanzamt T. B. zu erbringen.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zu 1/2.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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