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Verwaltungsgericht Köln, 9 K 3890/11

Datum:
01.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3890/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0201.9K3890.11.00
 
Parallelentscheidung(en):
vollständig (9 K 4961/11)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Rückforderungsbescheid vom 15. März 2011 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 06. Juni 2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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