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Verwaltungsgericht Köln, 8 K 3981/12

Datum:
24.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 3981/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0424.8K3981.12.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 23. Juli 2012 in der Fassung der Nachtragsbaugenehmigung vom 17. April 2013, die Zusicherung einer Baugenehmigung vom 21. Mai 2012 und der der Beigeladenen erteilte Vorbescheid vom 25. Juni 2010 werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zu ½. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 

 
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