Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 8 K 1068/12

Datum:
18.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1068/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0718.8K1068.12.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 26. Januar 2012 verpflichtet, die Nutzungsänderung eines Carports in Wohnraum auf dem Grundstück ..... O.           -T.          , S.-------weg ., Gemarkung F.        , Flur ., Flurstück .. zu genehmigen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
1 234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank