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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 6316/08

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 6316/08
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0409.7K6316.08.00
 
Tenor:

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren einge-stellt.             

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je ½.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Beigeladenen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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