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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3056/12

Datum:
26.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3056/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0226.7K3056.12.00
 
Tenor:

Die Klagen der Kläger zu 1) bis 4) werden abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger jeweils zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen. Die vom Kläger beantragte Sprungrevision wird nicht zugelassen.

 
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