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Verwaltungsgericht Köln, 6 K 4949/10.A

Datum:
02.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4949/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0502.6K4949.10A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

2. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17.05.2010 insoweit verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot nach Ägypten gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz besteht; Ziffer 4 des Bescheides vom 17.05.2010 wird hinsichtlich der Bestimmung Ägyptens als Zielland der Abschiebung aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

 
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