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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 1509/13.PVB

Datum:
06.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 1509/13.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1206.33K1509.13PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die den Antragsteller für die Durchführung des Beschlussverfahrens entstandenen Anwaltskosten Kosten der Wahl i.S.d. § 24Abs. 2 Satz 1 BPersVG sind und der Beteiligte verpflichtet ist, den Antragstellern die nach dem RVG für dieses Beschlussverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.

 
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