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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 663/13

Datum:
17.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 663/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1217.2K663.13.00
 
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an eine Verletzung des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im nicht beplanten Innenbereich nach Abschaffung des Schmalseitenprivilegs in der Bauordnung NRW und Inkrafttreten der "Innenentwicklungsnovelle 2013" durch das Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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