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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 2255/13

Datum:
14.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 K 2255/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0614.2K2255.13.00
 
Tenor:

1.

Dem Kläger wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

2.

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

3.

Der Streitwert wird auf 942,34 Euro festgesetzt.

1.

Dem Kläger wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

2.

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

3.

Der Streitwert wird auf 942,34 Euro festgesetzt.

 
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