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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 1864/13

Datum:
19.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1864/13
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:1119.2K1864.13.00
 
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die wirksame Bekanntmachung einer Veränderungssperre in Nordrhein-Westfalen.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 9. Oktober 2012 einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Nutzung des Erdgeschosses des Gebäudes T.------straße 000–000 als Spielstätte mit einer Spielnutzfläche von 145,01 m² für die Aufstellung von 12 Geldspielgeräten zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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